Förderung mobiler Schlachtung
Im Rahmen der Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der Weideschlachtung
im Herkunftsbetrieb vom 29. November 2022 sind für fünf Projekte Anträge eingegangen. Diese Vorhaben werden im Verbund durchgeführt und beinhalteten insgesamt 15 Teilprojekte, bei denen auch Projektpartner ohne Zuwendung beteiligt sind. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3640) auf eine Kleine Anfrage (21/3420) der Fraktion Die Linke mit dem Titel Mobile Schlachtungen
mit. Insgesamt seien 15 Projektanträge eingereicht, worden, die alle positiv entschieden wurden. Kein Antrag sei abgelehnt worden. Danach gefragt, welchen Veränderungsbedarf bezüglich der Förderung mobiler Schlachtung die Bundesregierung sehe, führte diese aus, dass die Fördermaßnahme zuletzt mit Beschluss des Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) im Dezember 2025 auf mittelgroße Schlachtstätten ausgeweitet und deren Fördersatz von bis zu 20 Prozent auf bis zu 25 Prozent erhöht wurde. Eine weitergehende Änderung sei aktuell nicht geplant.