Grünes Licht für Agrardieselstreichung

AgE - Die Streichung der Agrardieselvergünstigung innerhalb von drei Jahren kommt. Der Bundesrat hat am Freitag (22.3.) grünes Licht für das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gegeben, in dem die Regelungen zum Agrardiesel enthalten sind. Zuvor hatte die Länderkammer dem Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Das wurde möglich, weil einige unionsregierte Länder, darunter Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie das Grün-Schwarz regierte Baden-Württemberg, das Gesetz trotz Kritik an der Agrardieselstreichung gebilligt haben.


Bayerns Bundesratsminister Florian Hermann bekräftigte im Plenum die Ablehnung des Gesetzes und begründete das mit Belastungen der Landwirtschaft beim Agrardiesel. Die SPD-Ministerpräsidentinnen von Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz, Manuela Schwesig und Malu Dreyer, warben demgegenüber für das Wachstumschancengesetz. Eine Verknüpfung des Gesetzes mit der Streichung der Agrardieselvergünstigung sei nicht sachgerecht. In einer Protokollerklärung zum Haushaltsfinanzierungsgesetz hat die Bundesregierung ihren Willen bekräftigt, Forderungen der Landwirtschaft entgegenzukommen.

Zu den zehn Punkten in der Protokollerklärung zählen die Aussetzung der obligatorischen Stilllegung im Rahmen von GLÖZ 8, die Anpassung des Agrarorganisationen-Lieferketten-Gesetzes zur Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette sowie die Wiedereinführung der einkommensteuerlichen Tarifglättung. Die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage soll geprüft werden, ebenso weitere Entlastungen im Steuerrecht. Prüfen will die Bundesregierung auch den Einsatz alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft und von Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe. Die Stoffstrombilanzverordnung soll überarbeitet werden. Unter anderem sollen sich die Richt- und Schwellenwerten an denen der Düngeverordnung orientieren. Dokumentationsfristen sollen vereinheitlicht, Bagatellgrenzen möglicherweise eingeführt werden.

Angekündigt werden eine umfassende, konkrete Umsetzung von Vorschlägen für den Bürokratieabbau. Beispiele sind Ohrmarken bei gekoppelten Prämien, die Weinüberwachungsverordnung, die Entschlackung bei bestehenden Ökoregelungen, eine Verschlankung von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Nutztierhalter sowie Einheitlichkeit in der Umsetzung rechtlicher Vorgaben durch die Bundesländer. Weiterhin geprüft werden soll, wie eine verlässliche Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung sichergestellt werden kann.