Neue Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Alpenweideviehverkehr tritt 2026 in Kraft
Die Veterinärbehörden von Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Italien haben eine neue Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Alpenweideviehverkehr (AWVV) beschlossen. Ziel ist es, den traditionellen Austausch von Weideflächen in den Alpen weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig hohe Standards im Tiergesundheitsschutz sicherzustellen.
Die Vereinbarung regelt unter anderem die Voraussetzungen für das Verbringen von Nutztieren – darunter Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Equiden – auf grenzüberschreitende Weideflächen. Betriebe müssen dafür eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen und bestimmte tiergesundheitsrechtliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise die Rückverfolgbarkeit der Tiere, seuchenfreie Herkunftsbetriebe sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen bestimmte Krankheiten.
Die Regelungen betreffen mehrere Alpenregionen, darunter Gebiete in Bayern und Baden-Württemberg, verschiedene Bundesländer in Österreich sowie Regionen in der Schweiz, Liechtenstein und der Autonomen Provinz Bozen in Italien. Die Vereinbarung basiert auf den Bestimmungen des europäischen Tiergesundheitsrechts und soll die Zusammenarbeit der Veterinärbehörden im Alpenraum stärken.
Die neue Regelung gilt ab 1. März 2026.