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Rainer: Mehr Zeit fürs Wesentliche auf den Höfen

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von Bürokratie im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sowie in weiteren Bereichen beschlossen. Nach Angaben des Ministeriums soll der Gesetzentwurf die Wirtschaft um zwölf Millionen Euro und die Verwaltung um eine Million Euro entlasten.

Das Gesetz ist Teil eines Maßnahmenpakets zum Abbau bürokratischer Vorgaben. Darüber hinaus befinden sich eine Bürokratie-Rückbauverordnung sowie eine systematische Überprüfung bestehender Berichts- und Dokumentationspflichten in Arbeit.


Bundesminister Rainer sagt: Wer jeden Tag Verantwortung für unsere Ernährungssicherheit
übernimmt, darf nicht durch unnötige Bürokratie ausgebremst werden. Mit unserem heute beschlossenen
Bürokratie-Rückbaugesetz geben wir den Landwirtinnen und Landwirten mehr Zeit fürs Wesentliche
zurück. Wir entlasten unsere Höfe, vereinfachen Verwaltungsabläufe und schaffen damit Freiräume für
Investitionen, Innovationen und sichere Arbeitsplätze in unseren Heimatregionen. Klar ist aber auch:
Bürokratie baut sich nicht über Nacht ab. Entscheidend ist, dass wir die Richtung ändern – konsequent
und dauerhaft. Das Bürokratie-Rückbaugesetz ist dazu der erste Schritt, weitere werden folgen.

Mit dem Rückbaugesetz werden unter anderem folgende Punkte angepasst:

  • Änderung des Pflanzenschutzgesetzes:
    - Fortbildungsintervall für die Pflanzenschutz-Sachkunde wird von drei auf sechs Jahre
    ausgeweitet. Gleichzeitig wird ein bundeseinheitliches Stichtagsmodell festgelegt, um
    den Zeitraum für die Absolvierung der Fort- oder Weiterbildung zu konkretisieren.
  • Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs
    - Erleichterung für Kleinunternehmen zur Einreichung von elektronischen Nachweisen.
    - Meldepflichten, die über das EU-Recht hinausgehen, werden abgeschafft. Damit wird
    erneut so genanntes Gold-Plating zurückgebaut.
  • Änderung der Bundes-Tierärzteordnung
    - Erleichterung der Verwaltungsverfahren zur Approbation von Tierärzten und zur
    Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, um Fachkräftemangel besser
    begegnen zu können.
    Aufgabenübertragung unter den Ländern wird ermöglicht.
  • Änderungen des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
    - Streichung der Einführung neuer Öko-Regelungen für das letzte Jahr der aktuellen
    GAP-Förderperiode, auch auf Wunsch der Bundesländer.
  • Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
    - Pferdeeinäscherung hat nur noch Anzeigepflicht, kein Genehmigungsvorbehalt mehr.
  • Darüber hinaus werden zeitlich überholte oder nicht mehr erforderliche Vorschriften,
    Gesetze und Verordnungen aufgehoben. (u.a. Gesetz zur Aufhebung des
    Modulationsgesetzes, Betriebsprämiendurchführungsgesetz, Milch-Sonderprogrammgesetz
    und das Umverteilungsprämiengesetz