Tierärzteschaft fordert von der Bundespolitik gesetzliche Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangel in der Tierärzteschaft ist die flächendeckende tiermedizinische Versorgung, besonders im Not- und Nachtdienst, akut gefährdet. Daher fordert der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) gemeinsam mit der Bundestierärztekammer (BTK) und den Landestierärztekammern die Bundesregierung auf, als Sofortmaßnahme das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren, um kranke und verletzte Tiere auch weiterhin jederzeit und flächendeckend tierärztlich versorgen zu können. Das starre Arbeitszeitgesetz, so der bpt, verbiete es Tierärztinnen und Tierärzten Arbeitsstunden flexibel einzusetzen und damit ihren berufsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Konkret fordert die Tierärzteschaft eine gesetzliche Umstellung von einer Tages-Höchstarbeitszeit auf eine Wochen-Höchstarbeitszeit. Zusätzlich fordern bpt und BTK eine flexible Verteilbarkeit von Arbeitsstunden und damit einhergehend eine begrenzte Verkürzung vorgegebener Ruhezeiten sowie flexible Wochenend- und Feiertagsregelungen.