BRS News Schwein

Am wichtigsten ist den Verbrauchern der Preis – deutlich wichtiger als noch vor sechs Jahren. Das geht aus der aktuellen Nestle-Ernährungsstudie So is(s)t Deutschland 2024 hervor, die der Lebensmittel-Produzent gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Rheingold auf den Weg durchgeführt hat. Die Zahl der Vegetarier stagniert der Studie zufolge im einstelligen Prozentbereich. 48 Prozent gaben an, Fleisch bewusster zu konsumieren. 43 Prozent essen aber weiterhin ganz normal ihre Fleisch-Ration, 27 Prozent wollen daran auch nichts ändern.

Transporteure von Schweinen waren bisher der Verpflichtung zur Meldung von Verbringungen (nach § 40 ViehVerkV) unterlegen. Transporteure von Schafen oder Ziegen bzw. Rindern waren von einer solchen Meldepflicht durch das bisher geltende EU-Recht ausgenommen. Vor diesem Hintergrund haben BMEL und die für das Veterinärwesen zuständigen Obersten Behörden der Länder die Frage erörtert, ob Transporteure von gehaltenen Schweinen weiterhin dieser Verpflichtung unterliegen. BMEL hat die Fragestellung an die Dienststellen der EU-Kommission herangetragen. Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass Transporteure weder von gehaltenen Schweinen noch gehaltenen Rindern oder gehaltenen Schafen/Ziegen einer Verpflichtung zur Meldung von Abgängen oder Zugängen an HI-Tier unterliegen, da ein Transporteur als ein Unternehmer definiert werde, der Tiere auf eigene Rechnung oder für einen Dritten transportiert (Artikel 4 Nummer 25 der Verordnung (EU) 2016/429), und nicht als ein Unternehmer eines Betriebs (Artikel 4 Nummer 24 bzw. 27 der Verordnung (EU) 2016/429). Dem folgend ist aus Sicht von BMEL die diesbezüglich strengere Regelung der Meldung nach der Viehverkehrsverordnung durch das EU-Recht überlagert.

Land & Forst AGrill-Gewinnspiel gemeinsam mit Bünting

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Der Zugang zu Land ist eine der größten Hürden für junge Landwirtinnen und Landwirte, die sich mit Herz und Leidenschaft eine Existenz aufbauen wollen. Das Problem verschärft sich seit Jahren. Nicht nur in Deutschland, beobachtet Stefan Schmidt, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL). Landwirtschaft ist sehr kapitalintensiv und wird immer teurer. Steigende Produktionskosten und oft nicht angemessene Erzeugerpreise machen uns das Leben schwer. Hinzu kommen die hohen Bodenpreise, sagt er.

Wir stellen uns vor, dass staatliche Vorkaufsrechte genutzt werden, um außerlandwirtschaftlichen Investoren zuvorzukommen. So ließe sich der Boden für die Landwirtschaft sichern, sagt der BDL-Vize und fordert zugleich eine EU-Regelung, die Junglandwirt:innen bei der Vergabe landwirtschaftlicher Flächen bevorzugt. Böden sind nicht vermehrbar. Sie brauchen besonderen Schutz, stellt Schmidt klar.

Ich sehe nach wie vor gravierende Schwachstellen und Regelungslücken in der aktuellen Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Vor allem massive Vollzugshindernisse, insbesondere in der Überwachung, stärken nicht wie gefordert das Verbrauchervertrauen, sondern können sogar gegenteilig wirken. Ebenso fehlt eine Verzahnung mit privatwirtschaftlichen Initiativen sowie eine gesicherte Finanzierung. Daher habe ich mich gemeinsam mit Ministerkolleginnen und -kollegen der Länder nochmals an den Bundesminister gewandt. Wir haben dabei die dringende Bitte formuliert, eine umfassende Überarbeitung des geltenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes unter intensiver Einbeziehung der Länder vorzunehmen. Am besten wäre jedoch mit Blick auf bereits wirtschaftsgetragene Modelle und im Interesse des Bürokratieabbaus eine Aufhebung des aktuellen Gesetzes. Wir sind bereit gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (16. Mai).

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Als größter Dienstleister für viehhaltende bayerische Landwirte ist das Landeskuratorium Bayern ein sicherer Arbeitgeber für seine Kollegen im Außendienst, in der Zentrale in München und an neun Verwaltungsstellen in Bayern.

Egal ob Sie Stallluft oder Büroatmosphäre bevorzugen – beim LKV Bayern ist für jeden etwas dabei. Der LKV Byern bietet bayernweit aktuell mehr als 1.600 Mitarbeitern sichere Arbeitsplätze in verschiedenen Berufsfeldern. Aktuell ausgeschrieben sind folgende Arbeitsplätze (m/w/d):

  • Verwaltungsangestellte in Ansbach
  • Landwirtschaftlich-Technischen Mitarbeiter im Bereich Messgeräte- und Anlagenüberwachung in verschiedenen Regionen
  • Fütterungs- und Kuhkomfortberater für Milchviehbetriebe im Raum Memmingen
  • Anpaarungsberater für Milchviehbetriebe in verschiedenen Regionen
  • Milchviehproduktionsberater für verschiedene Regionen
  • Leistungsoberprüfer in verschiedenen Regionen
  • Ringberater in der Schweinemast und Ferkelerzeugung in verschiedenen Regionen
  • Ringberater in der Rindermast im Fleischerzeugerring in verschiedenen Regionen
  • Probenehmer in der Milchleistungsprüfung Bayernweit
Die Einsparungen der Treibhausgasemissionen in der Tierhaltung nach Berechnungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) Bildquelle: FAO

Dr. Thanawat Tiensin, FAO-Direktor für Tierproduktion und Tiergesundheit, und Dr. Dominik Wisser, FAO-Systemanalyst, fordern im SUS-Interview mehr Effizienz in der Nutztierhaltung. Nur so lassen sich einerseits die Treibhausgasemissionen senken und andererseits 10 Mrd. Menschen ernähren. Ein verringerter Konsum von tierischen Lebensmitteln oder die Umstellung auf eine vegane Ernährung wird einen geringeren Einfluss auf die globalen Gesamtemissionen haben als oft behauptet wird.

Und: Reduzieren der Lebensmittelverluste bringt mehr als Fleischverzicht (FAO: Pathways towards lower emissions)

(c)SuS - Am 2. Mai 2024 ist die neue Registrierungsphase der Initiative Tierwohl (ITW) für Ferkelaufzüchter gestartet. Im Zeitraum vom 2. Mai bis zum 30. Mai können die Bündler neue Betriebe, die bislang nicht am Programm teilgenommen haben, für die ITW anmelden. Die Bündler habe bis zum 4. Juni 2024 Zeit, die Anmeldungen in die Datenbank einzugeben.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erhebliche Regelungslücken habe und in der jetzigen Form keinen Beitrag zum Umbau der Tierhaltung leiste. Nach dem Ampel-Vorschlag sollen alle Betriebe, die Mastschweine halten, bis Ende Juli dieses Jahres eine Kennziffer entsprechend der Haltungsform der Schweine erhalten. Beim Verkauf tierischer Produkte gelte die Kennzeichnung nur für Frischfleisch vom Schwein und damit lediglich für ein sehr kleines Segment. Bayern und Baden-Württemberg und andere Bundesländer haben sich in einem Schreiben an Bundesminister Özdemir gewandt. Sie fordern den Bund nochmals mit Nachdruck, auch im Hinblick auf die Reduzierung des bürokratischen Aufwands für die Landwirte, auf, das Gesetz aufzuheben, zumindest aber die vorgegebenen Termine mindestens um ein Jahr zu verschieben.

Das Interesse am Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung hält sich weiter in Grenzen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mitteilt, sind bis zum 7. Mai insgesamt 75 Anträge von schweinehaltenden Betrieben auf investive Förderung mit einem Fördervolumen von knapp 50 Mio. € in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingegangen. Davon stammen 29 aus Niedersachsen, 15 aus Bayern und 14 aus Baden-Württemberg.