23.04.2026rss_feed

Tierhaltungskennzeichnung soll auf Gastronomie ausgeweitet werden

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung soll künftig nicht nur im Lebensmitteleinzelhandel, sondern auch im Außer-Haus-Verzehr Anwendung finden. Im Zuge der Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist vorgesehen, die Kennzeichnung perspektivisch auf Gastronomie und verarbeitete Produkte auszuweiten. Die verpflichtende Einführung für frisches Schweinefleisch wurde zuletzt auf 2027 verschoben.