Ackerstatus bleibt trotz mehrjährigem Grasaufwuchs erhalten
Eine langjährige Forderung der Landwirtschaft wird nun umgesetzt: Ackerland verliert seinen Status künftig nicht mehr allein deshalb, weil dort über mehr als fünf Jahre Gras oder andere Grünfutterpflanzen angebaut werden. Bislang mussten Flächen regelmäßig umgebrochen oder neu eingesät werden, um den förderrechtlichen Ackerstatus zu sichern – mit negativen Folgen für Humusaufbau, Bodenstruktur und Gewässerschutz. Künftig entfällt dieser rein förderrechtlich bedingte Umbruch. Grundlage ist die Anfang des Jahres verabschiedete Omnibus-III-Verordnung der Europäischen Kommission, deren Vorgaben inzwischen in deutsches Recht übernommen wurden. Die Neuregelung gilt für Flächen, die im Mehrfachantrag 2025 und 2026 als Ackerland gemeldet wurden. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich: Die Zuordnung als dauerhafte Ackerfläche
erfolgt automatisch im Serviceportal iBALIS. Diese Flächen können weiterhin als Ersatzflächen für genehmigte Dauergrünlandumwandlungen sowie für Agrarumweltmaßnahmen – etwa M10 – genutzt werden.