14.06.2024rss_feed

Glyphosat: Rechtssicherheit statt nationale Sonderwege

IVA - Der Bundesrat hat heute einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Die Anpassung war notwendig, da das schon 2021 beschlossene nationale Anwendungsverbot von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln nach der erneuerten Wirkstoffgenehmigung des Herbizids 2023 im Widerspruch zum EU-Recht steht. Schon 2020 war Österreich mit dem Versuch, Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel auf nationaler Ebene zu verbieten, gescheitert.