02.02.2024rss_feed

SVLFG fördert Investitionen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert ab dem 1. Februar 2024 den Neukauf ausgewählter Präventionsprodukte. Die SVLFG will damit die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Betriebe optimieren. Teilnahmeberechtigte Betriebe können pro Aktion je einen Zuschuss beantragen. Für die erste Förderaktion darf das Unternehmen in 2022 und 2023 keinen Zuschuss erhalten haben. Darüber hinaus beträgt die Förderung höchstens 50 Prozent des zuletzt an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gezahlten Jahresbeitrages. Eine zweite Förderaktion Hitze- und Sonnenschutz startet am 1. März 2024.