17.08.2023rss_feed

Verlängerung der Frist für die Coronahilfen Schlussabrechnung

Sie haben Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe erhalten? Dann reichen Sie jetzt die Schlussabrechnung über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten online ein. Detailliertere Informationen zur Erstellung der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert, dass Einreichung noch bis 31. Oktober 2023 möglich sind.