16.11.2023rss_feed

Was Sie bei der Flächenverpachtung für Photovoltaik beachten sollten

Die Bundesregierung will Landwirte und deren Betriebe fördern. Daher profitieren diese von einigen steuerlichen Erleichterungen. So bleiben sie beispielsweise in vielen Fällen zu einem Großteil von der Erbschaft- und Schenkungssteuer verschont, um Nachfolgern die Übernahme zu erleichtern. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen. Verpachtet ein zum Beispiel Eigentümer Flächen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen gehören diese nicht mehr zum landwirtschaftlichen Vermögen. Die Steuerbefreiung fällt somit weg und PV-Anlagen verlieren an Attraktivität. Wie Landwirte mit der Besteuerung umgehen sollten und wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Freiflächenanlagen mit einem neuen Gesetz verstärkt fördern will – das und mehr erfahren Sie im aktuellen Newsletter von ecovis.