BRS News

Für eine Tierwohlprivilegierung im Außenbereich spricht sich der Bundesrat aus. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz folgte die Länderkammer dem Vorschlag ihres Agrarausschusses, in den § 35 Baugesetzbuch (BauGB) eine entsprechende Ergänzung aufzunehmen. Keine Mehrheit erhielt hingegen die vom Agrar- und vom Umweltausschuss geforderte Ablehnung einer Verlängerung von § 13b BauGB, der eine Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren ermöglicht. Zur Begründung hatten die Ausschüsse auf den erforderlichen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen hingewiesen.

Der Heimatverein Bakum lud auf der beliebten Plattform für Videos einen 13 Minuten langen Film über eine Hausschlachtung hoch - und erzielte damit einen Hit.

Der Druck auf die Landwirtschaft steigt, und er kommt aus allen Richtungen: Märkte, Auflagen, Verordnungen, Klimawandel, ASP, Gesellschaft. In der Debatte über die Landwirtschaft und die Agrarbranche steht ein politischer und wirtschaftlicher Paradigmenwechsel bevor. Die soziale Marktwirtschaft soll sich ökologisch weiterentwickeln, mit dem Green Deal sind konkrete Leitlinien der EU-Politik sichtbar: Farm-to-Fork-Strategie, Biodiversitätsstrategie, Insektenschutzprogramm und Düngeverordnung werden die unternehmerischen Optionen der Landwirtschaft stark beeinflussen.

Die BLE fördert mit dem Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls Stallum- und Stallersatzbauten im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Damit sollen die Vorgaben der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kurzfristig umgesetzt werden.

Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Vorhaben muss bis zum 15. März 2021 beantragt werden und dann bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein.

Im Bundesprogramm ist auch die Förderung der Inanspruchnahme einer einzelbetrieblichen Beratung zur Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts enthalten. Es werden nur Investitionen gefördert, die nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sind.

In Deutschland gibt es etwa eine Viertel Millionen landwirtschaftliche Betriebe. Aber nur rund 10 Prozent der Betriebe werden von Frauen geführt. Eine von ihnen ist Judith aus dem Münsterland. Ihr Familienbetrieb mit rund 1200 Mastplätzen (ITW-Betrieb) blickt auf eine rund 700 Jahre alte Geschichte zurück.

VUSA BRS

Der TA Luft Entwurf vom 18.11.2020 wurde in der 48. Woche zwischen allen Ressorts für das Bundeskabinett abgestimmt und am Mittwoch verabschiedet. Änderungsanträge können jetzt nur noch über die Länder eingebracht werden. Das könnte vermutlich bereits am 12. Februar 2021 der Fall sein. Der Verband unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich (VUSA e.V.) in Ahrensfelde und der Bundesverband Rind und Schwein (BRS e.V.) in Bonn sehen großen Änderungsbedarf. Die beiden Verbände befürchten negative Auswirkungen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tierhaltung und sehen die Nutztierstrategie durch den aktuellen Entwurf gefährdet. Er trägt in der aktuellen Form nicht zur dringend benötigten Planungssicherheit bei. Der skizzierte Erfüllungsaufwand und die Kosten durch zusätzliche Dokumentationspflichten sind von der Wirtschaft nicht zu leisten. Durch den Entwurf der TA Luft wird der Strukturwandel beschleunigt.

In einer namentlichen Abstimmung votierten am Mittwoch, 16. Dezember 2020, 473 Abgeordnete des Deutschen Bundestages für das Arbeitschutzkontrollgesetz der Bundesregierung (19/21978, 19/22772) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/25141), 152 stimmten dagegen und fünf Abgeordnete enthielten sich. Erforderlich waren 355 Stimmen: nach Artikel 87 Absatz 3 des Grundgesetzes die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Das Gesetz soll schon im Januar in Kraft treten.

CRV führt mit der Dezember-Zuchtwertschätzung2020 einen neuen Zuchtwert für Futtereffizienz ein. Dieser Zuchtwert ermöglicht eine gezielte Zucht von Kühen, die Futter effizienter in Milch umwandeln.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sucht für den Fachbereich 71 - Tierhaltung, Tierzuchtrecht- in Bad Sassendorf baldmöglichst eine/n Referent/in (m/w/d) für Rinderzucht, -haltung und Milchproduktion. Es handelt sich um eine zunächst für die Dauer von 2 Jahren befristete Stelle. Bewerbungsschluss ist der 03.01.2021.

Die Verbesserung der Energieeffizienzin der Landwirtschaft ist einBeitrag zum Klimaschutz, gleichzeitig ist sie ein Erfolgsfaktor wirtschaftlichenHandelns. Moderne Leuchtmittel für den Einsatz im Stall sollen aber nicht nur energieeffizient sein, ihr Licht muss auch den Anforderungen der Tiere genügen. Über Grundsätze einer sowohl tier- als auch betreibergerechten Beleuchtung von Ställen für die Rinder-und Schweinehaltung haben Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis am Fachtag Bau und Technik »Effiziente Stallbeleuchtung für Rind und Schwein« am 25.11.2020 und am 02.12.2020 informiert. Die Veranstaltung fand virtuell statt. Jetzt stehen die Vorträge zum Downnload bereit.