BRS News

hib - Um eine Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit im landwirtschaftlichen Bereich geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11875). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung plant, wie Frankreich Morbus Parkinson als Berufskrankheit bei Landwirtinnen und Landwirten anzuerkennen, Auch möchte sie unter anderem wissen, seit wann nach Kenntnis der Bundesregierung ein möglicher Ursachenzusammenhang zwischen Pestizid-Exposition und Parkinsonerkrankung bekannt ist.

Regionale Lebensmittel liegen im Trend. Das wissen auch Milcherzeuger und nehmen die Vermarktung ihrer Milch immer häufiger selber in die Hand. Einige dieser Betriebe denken nun über den nächsten Schritt nach. Mit dem Aufbau einer eigenen Hofmolkerei wollen sie mehr Wertschöpfung in das eigene Unternehmen zurückholen. Doch ohne Qualifizierung geht es nicht. Das wissen auch 17 landwirtschaftliche Milcherzeuger, die zurzeit die Schulbank drücken um die notwendigen Fachkenntnisse im Milchwirtschaftlichen Bildungszentrum der LUFA Nord-West zu erwerben.

Begeisterte Sauenhalterin, Tierärztin und leidenschaftliche Bloggerin. Das ist Nadine Henke. Zusammen mit ihrem Ehemann und zehn Mitarbeitern betreibt sie einen Betrieb mit 1.250 Zuchtsauen, Tendenz steigend. Zum Hofe hat die Brokser Sauen im niedersächsischen Bruchhausen-Vilsen besucht.

Weitere Tierhalter, die in der Medienarbeit sehr aktiv tätig sind, sind z.B. Dirk Nienhaus und sein Bocholter Landschwein oder Bettina Hüttche, Amos Venema, Anita Luccason und viele mehr.

(c)Reichert: Landwirtschaft im Dialog

Der Agrarbranche wird häufig vorgeworfen, sie kommunziere nicht ausreichend. Das ist falsch. Nicht nur die Liste der Kommunikationskanäle steigt, sondern auch die Anzahl an Landwirten, die über ihre Arbeit bloggen und in den Sozialen Medien aktiv sind. Wer in Instagramm das Sichtwort Landwirtschaft eingibt, bekommt allein für Deutschland mehr als 1.500 Profile von meist jungen Betriebleiterinnen und Betriebsleitern angezeigt. Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. möchte eine Übersicht erstellen und ist hierbei auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wenn Sie auf Instagramm sind oder Facebook für die landwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit nutzen und in der Liste aufgenommen werden möchten, schicken Sie uns bitte eine Mail oder nutzen das Kontaktformular.

Die Tierärztin Veronika Weber hat den Förderpreis der afz- allgemeine fleischer zeitung und der Fleischwirtschaft gewonnen. Die 26-jährige erhielt den Preis für ihr bisheriges Engagement und ihre Vision mit Vorbildfunktion. Sie arbeitet bei Vion in Deutschland als Group Quality Managerin mit dem Anliegen, Tier- und Verbraucherschutz zu verbinden. Ihre Arbeit umfasst die Optimierung aller Abläufe, bei denen mit lebenden Tieren gearbeitet wird.

Mit der zunehmenden Verbreitung des Wolfes in Deutschland haben auch die durch das Raubtier verursachten Schäden zugenommen, insbesondere bei den Weidetierhaltern. Wie die R+V Versicherung am vergangenen Mittwoch (24.7.) mitteilte, springt in vielen Fällen die Versicherung ein, wenn die Tiere bei einer Wolfsattacke verletzt werden oder in Panik ausbrechen und auf ihrer Flucht beispielsweise vor ein Auto laufen. Weitere Informationen zur R+V-Agrarpolice finden Sie auf unsere Homepage. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist hierbei ein Muss für die Halter von Nutztieren. Denn sie haften für Schäden, die anderen Personen durch den Ausbruch ihrer Tiere entstehen, wenn sie bei der Beaufsichtigung der Tiere die notwendige Sorgfaltspflicht verletzt haben, erklärt der Agrarexperte bei der R+V, Albert Ziegler. Allein durch die Vielzahl der rechtlichen Vorschriften für Zäune, Gatter und Pforten sei das Risiko hoch, dass der Landwirt bei einem Unfall zumindest eine Teilschuld trage. Pferdebesitzer würden grundsätzlich zur Kasse gebeten, wenn ihre Tiere bei Wolfswitterung panisch reagierten und auf die Straße galoppierten. Hier schützte eine spezielle Tierhalterhaftpflicht-Versicherung, erläuterte der R+V Experte. Ihm zufolge können Landwirte auch Unterstützung erhalten, wenn ihre Nutztiere von Wölfen getötet werden. In unserer AgrarPolice ist der Verlust von Tieren durch Wolfsangriffe bis 10 000 Euro mitversichert, sofern es keine Entschädigung der öffentlichen Hand im Rahmen des Wolfsmanagementprogramms gibt, berichtet Ziegler. Zudem seien auch in der Ertragsschadenversicherung der R+V die Folgen von Wolfsangriffen auf Rinder, Schweine und Geflügel über die Unfalldeckung mitversichert. Allerdings greife diese wegen des vergleichsweise hohen Selbstbehalts nur bei großen Schäden ab etwa 7 000 Euro. Bei der Ertragsschadenversicherung geht es vor allem darum, Risiken abzufedern, die für den Betrieb existenzbedrohend sind, wie beispielsweise die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE), Schweinepest oder Geflügelgrippe, erläutert der Versicherungsfachmann. Er wies zudem darauf hin, dass bei wertvollen Tieren wie Pferden oder Zuchtrindern auch eine Tierlebensversicherung sinnvoll sein könne. Diese zahle den finanziellen Wert des Tieres bei Tod oder Nottötung, aber auch, wenn das Tier durch eine schwere Verletzung nicht mehr zur Zucht tauge oder nicht mehr geritten werden könne.

Ab Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Wie heißen dann die Alternativen? Ebermast, Immunokastration, Isofluran-Narkose oder Lokalanästhesie? Dr. Andreas Palzer konnte mit diesen Wegen bereits Erfahrungen sammeln. Zum Hofe hat den Schweinepraktiker dazu befragt. Ein Praxisgespräch in Richtung Zukunft.

Der Wissenschaftsrat attestiert dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zahlreiche Erfolge in der wissenschaftlichen Arbeit. In seinem Gutachten nennt er beispielsweise die Schwerpunktsetzung in der Forschung, den sehr guten Wissenstransfer sowie die gesteigerte Drittmittel-Einwerbung. Das Gremium hatte das BfR bereits 2015 bewertet und als eine der führenden Einrichtungen in der wissenschaftlichen Risikobewertung gewürdigt. Viele der damals gegebenen Empfehlungen seien aufgegriffen worden, so der Wissenschaftsrat in seiner aktuellen Stellungnahme. Die erneut sehr positive Einschätzung bestätigt, dass wir mit unseren Strategien für die wissenschaftlichen Risikobewertung zur Politikberatung und die Risikokommunikation auf dem richtigen Kurs sind, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

Eine Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf Einsicht in die bei der Tierschutzbehörde geführten Akten über einen Schweinezuchtbetrieb und ist auch nicht an dem den Schweinezuchtbetrieb betreffenden Verwaltungsverfahren zu beteiligen, informiert das OVG Münster in einer Pressemeldung und beruft sich dabei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: 20 A 1165/16).

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 20. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die Tierschutzvereinigung könne sich für ihr Begehren nicht auf das TierschutzVMG berufen. Zum einen vermittelte dieses Gesetz, insbesondere dessen § 2, für die Zeit seiner Geltung einem anerkannten Tierschutzverein keine Ansprüche auf Akten­einsicht oder auf Beteiligung an einem eingeleiteten oder noch einzuleitenden Ver­waltungsverfahren in Bezug auf von der Tierschutzbehörde vorzunehmende Maß­nahmen nach § 16a TierSchG. Zum anderen sei das TierschutzVMG mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft getreten. Die Befristung der Geltungsdauer des Gesetzes sei wirksam. Insbesondere sei sie mit höherrangigem Recht vereinbar. Die Staatszielbestimmung in Art. 20a GG begründe keine Verpflichtung für den Gesetz­geber, eine Verbandsklage oder Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereinigungen ein­zuführen oder beizubehalten.

Niedersachsen hat den Anspruch, dass Nährstoffströme zu 100 Prozent transparent sein müssen. Nur dann können die düngerechtlichen Regelungen konsequent umgesetzt werden. Rückendeckung hierfüg gibt es jetzt mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Bezug auf die Melde- und Dokumentationspflichten für Dünger. Für die Transparenz der Nährstoffströme wurde das elektronische Meldeprogramm ENNI (Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen) von der LWK im Auftrag des Landes programmiert. In das Programm müssen in Zukunft alle Landwirte ihre Nährstoffverwendungen melden. Niedersachsen bereitet hierzu gerade eine Länderermächtigung vor.