BRS News
Was der Verbandspräsident dabei übersieht, sind Informationen, die im Rahmen des EU-Projektes "Castrum" gerade veröffentlicht wurden. Danach reichten die Erfahrungen zu zwei der Alternativen noch nicht aus, um eine abschließende Empfehlung aussprechen zu können. Dies gelte für die Jungebermast und die
Geruchsimpfung. Ähnliche Rückmeldungen hört man von deutschen Marktpartnern. Gerade erst hat sich das deutsche Fleischerhandwerk eindeutig gegen Jungeberfleisch positioniert. Dagegen wird im Bericht eine in Schweden angewandte Methode der Lokalanästhesie als vorteilhaft beurteilt, die jedoch in Deutschland für diesen Einsatzzweck nicht zugelassen ist. Das gilt im Übrigen auch für andere Verfahren der Kastration mit Betäubung.
Verbraucherschutz und Tierschutz im Einklang
Das Fleischerhandwerk bekennt sich zur Verantwortung, den Verbrauchern gesunde und genussreiche Lebensmittel anzubieten. Eine hohe Qualität aus heimischen Regionen ist gelebter Verbraucherschutz, heißt es in einer Pressemeldung, die das Fleischerhandwerk am 07. März mit
Positionen zur Bundestagswahl 2017veröffentlicht hat. Darin bezieht das Handwerk sehr deutlich Stellung zur Kastration von Jungebern und schließt gleichzeitig die Jungebermast zur Fleischgewinnung aus. Begründet wird diese Haltung mit hohen Qualitäts-
Anforderungen der Verbraucher an gesunde und genussreiche Lebensmittel. Gleichzeitig befürchtet das Handwerk, dass
die besonderen Anforderungen in der Mast nur von großen, industriellen Mastfabriken erfüllt werden können. Die dadurch zu erwartenden Strukturveränderungen in der heimischen Landwirtschaft müssen verhindert werden.Tierschutz heiße zu verhindern, dass Tierhaltung in Staaten ausgelagert werde, in denen schlechtere Bedingungen herrschen als bei uns. Die Kastration von Ferkeln sei für das Fleischerhandwerk derzeit unverzichtbar.
Das Fleischerhandwerk fordert deshalb die Kastration unter Schmerzausschaltung und widerspricht mit seiner Pressemeldung dem Deutschen Tierschutzbund, der davon ausgeht, dass die in Deutschland diskutierten Alternativen alle Praxis reif seien.
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat die Einstufung von Glyphosat als nicht krebserregend bestätigt.
ECHA begutachtete in einem unabhängigen und transparenten Prozess sehr sorgfältig das umfangreiche Datenmaterial. Die Behörde kam zu dem eindeutigen Schluss, dass Glyphosat nicht krebserregend ist und keine mutagenen, fortpflanzungsschädigenden oder genotoxischen Eigenschaften aufweist. Die EU-Mitgliedsstaaten, zahlreiche Experten und verschiedene Interessengruppen sowie die allgemeine Öffentlichkeit hatten im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens die Gelegenheit, an diesem Bewertungsprozess mitzuwirken.
Bislang sind Nichtregierungsorganisationen niemandem Rechenschaft darüber schuldig, ob ihre Aussagen stimmen und das, was sie tun, wirklich sinnvoll ist. Es wird Zeit, dass sich das ändert, findet der Molekularbiologe und Wissenschaftsjournalist Ludger Wess. Im Internetportal
Salonkolumnistenbegründet er diese Forderung am Beispiel der Umweltschutzorganisation
Greenpeace.
Ob der Wissenschaftler mit seiner Kritik richtig liegt, können wir nicht beurteilen. Zumindest beobachten andere Wissenschaftler die Haltung der NGOs zu bestimmten Themen sehr kritisch und appellierten erst kürzlich in einem offenen Brief an Greenpeace, die Blockade gegen die
Grüne Gentechnikaufzugeben. Ob ein Umdenken einsetzt ist nicht erkennbar. Beachtenswert aber ein Interview im letzten Greenpeace-Magazin mit dem Direktor des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL), Urs Niggli, zu den Chancen der
neuen Gentechnik, die auch von anderen Forschern - insbesondere für den Ökolandbau - gesehen werden.
So "vegan" leben Spinnen
Mit zwei auf unterschiedlichen Modellen beruhenden Berechnungsmethoden wurde übereinstimmend aufgezeigt, dass die globale Spinnengemeinschaft (welche ein Gewicht von rund 25 Millionen Tonnen hat) jährlich schätzungsweise 400-800 Millionen Tonnen Beutetiere vernichtet
Neue Einkommensquelle: Kreissaal Kuhstall
Eltern, die schlau sind, gebären künftig im Kuhstall!So ähnlich könnte eine Meldung lauten, wenn man versucht, die Ergebnisse einer Schweizer Untersuchung mit Mäusen zu den Auswirkungen der Umwelt auf die Allegieanfälligkeit des Nachwuchses auf den Menschen zu übertragen.
Es ist lange bekannt, dass Bauernhofkinder und die Landbevölkerung weniger stark zu Allergien neigen, als Kinder aus Städten. In Deutschland hat sich die Kinderärztin Erika von Mutius, Wissenschaftlerin an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), mit ihren Untersuchungen weltweit einen Namen gemacht.
Die Untersuchungsergebnisse konnten in der Schweiz jetzt nachgestellt werden - mit Mäusen. Dafür benutze man drei Populationen: Mäuse, die unter Kuhstallbedingungen gehalten wurden, Mäuse in möglichst Bauernhof fremder Umgebung und Mäuse, die nur zur Geburt dem Kuhstallmilieu ausgesetzt wurden. Mit anschließendem Pricktest wurden die Nachkommen dann auf ihre Allergiesensibilität untersucht. Die Nachkommen der Mäuse, deren Eltern im
Kuhstalllebten, waren am robustesten, die
Stadtmäuseam anfälligsten und die Nachkommen, die im Kuhstall geboren wurden, zeigten mittlere Anfälligkeiten.
Die Empfehlung der Redaktion: Schwangere sollten häufiger einen Bauernhofurlaub einschieben! Bitte vorher den Arzt konsultieren.
Die heimlichen Züchter
Produktionsrhythmenzu arbeiten, wirkt sich auf viele Arbeitsprozesse, die Tiergesundheit oder auch auf bauliche Gegebenheiten günstig aus.
Das Excel-Tool des Landesbetriebes Landwirtschaft in Hessen zeigt bei Eingabe von nur wenigen Daten die Anzahl der Sauengruppen bei unterschiedlichen Rhythmen sowie die Gruppenverteilung in den einzelnen Abteilen auf.
Ansprechpartner ist Kajo Hollmichel.
Die Studentin möchte es genauer wissen und hat eine Umfrage ins Netz gestellt, mit der sie nach den für die Landwirte wichtigsten Kriterien für Besamungsställe fragt.
Zur Online-Umfrage
QS: Beschluss zur Ferkelkastration
Ab 2019 ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln in Deutschland gesetzlich verboten. Um einer zu erwartenden Wettbewerbsverzerrung entgegen zu wirken, hat der QS-Fachbeirat die QS-Anforderungen schon jetzt klargestellt, dass ab dem 1. Januar 2019 für alle QS-Teilnehmer – im In- und Ausland – die Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes zur betäubungslosen Ferkelkastration, sowohl für Tiere und für Fleisch, gelten. Im QS-System seien demnach alle Verfahren zur Vermeidung der betäubungslosen Ferkelkastration zugelassen, die im Einklang mit dem deutschen Tierschutzgesetzt ständen. Darunter fallen die derzeit bekannten Verfahren der chirurgischen Kastration unter Betäubung bzw. Schmerzausschaltung, die Jungebermast sowie die Jungebermast mit Impfung.
Das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen - Lippe hat hierzu mit dem QS-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff ein Interview veröffentlicht.